Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Endgültiges Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Zulassung zur Prüfung; unerkannte krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit nach Beendigung der Prüfung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitwirkungsobliegenheiten eines Prüflings wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit infolge des Einflusses starker Medikamente gegen Depressionen bei der Ersten juristischen Staatsprüfung; Geltendmachung einer Prüfungsunfähigkeit bei der Ersten juristischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berufung auf Prüfungsunfähigkeit beim Juristischen Staatsexamen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Juristisches Staatsexamen wiederholt nicht bestanden - Nachträgliche Berufung auf Prüfungsunfähigkeit nicht möglich - Prüfungsunfähigkeit muss mit einem am Tag der Prüfung ausgestellten Attest vom Landgerichtsarzt oder Gesundheitsamt nachgewiesen werden ...
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 22.04.2010 - AN 2 K 09.151
- VK Niedersachsen, 02.06.2010 - VgK-21/10
- VK Niedersachsen, 10.06.2010 - VgK-21/10
- VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
- VGH Bayern, 26.10.2010 - 7 ZB 10.2459
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 1029
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 20.06.2008 - 7 ZB 08.193
Juristische Staatsprüfung; Rücktritt; krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Vielmehr muss er sich bereits bei subjektivem Krankheitsverdacht, also wenn ihm erhebliche Beeinträchtigungen seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben sind, unverzüglich selbst um eine Aufklärung seines Gesundheitszustandes bemühen (BayVGH vom 23.1.2007 Az. 7 ZB 06.509 und vom 20.6.2008 Az. 7 ZB 08.193 , Niehues, Prüfungsrecht, 4. Auflage 2004, RdNr. 145 m.w.N.).Dies gilt auch für die Geltendmachung zunächst unerkannter Prüfungsunfähigkeit (…z.B. BayVGH vom 15.11.2004 a.a.O. und vom 20.6.2008 a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. für andere Studiengänge auch BayVGH vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ).
- VGH Bayern, 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Der Kläger hätte sich somit spätestens in dem Zeitpunkt, in dem er sich der mit der Klageerhebung geltend gemachten unerkannten Prüfungsunfähigkeit bewusst wurde, unverzüglich um eine entsprechende Untersuchung und Bestätigung durch einen Landgerichtsarzt oder ein Gesundheitsamt bemühen und etwaige Nachweise dem Landesjustizprüfungsamt vorlegen müssen (vgl. BayVGH vom 15.11.2004 Az. 7 ZB 04.1308 ).Dies gilt auch für die Geltendmachung zunächst unerkannter Prüfungsunfähigkeit (z.B. BayVGH vom 15.11.2004 a.a.O. …und vom 20.6.2008 a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. für andere Studiengänge auch BayVGH vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ).
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Deshalb ist ein Prüfungsrücktritt aus Krankheitsgründen nicht mehr als unverzüglich anzusehen, wenn der Prüfling die Rücktrittserklärung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgegeben und den entsprechenden Nachweis erbracht hat, zu dem dies von ihm zumutbarer Weise hätte erwartet werden können (BVerwG vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282/286 und vom 13.5.1998 BVerwGE 106, 369/373).
- BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98
Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Deshalb ist ein Prüfungsrücktritt aus Krankheitsgründen nicht mehr als unverzüglich anzusehen, wenn der Prüfling die Rücktrittserklärung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgegeben und den entsprechenden Nachweis erbracht hat, zu dem dies von ihm zumutbarer Weise hätte erwartet werden können (BVerwG vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282/286 und vom 13.5.1998 BVerwGE 106, 369/373). - VerfGH Bayern, 22.06.2010 - 15-VII-09
Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen der Ausbildungs- und …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Die Übergangsvorschrift des § 72 Abs. 2 Satz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vom 13. Oktober 2003 (JAPO 2003) verweist nur hinsichtlich der erneuten Zulassung der von § 72 Abs. 2 Satz 1 JAPO 2003 erfassten Prüfungswiederholer, zu denen der Kläger aufgrund seiner Aufnahme des Studiums vor dem 1. Juli 2003 und (erfolglosen) Teilnahme am Freiversuch im Termin 2006/2 zählt, auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Bekanntmachung vom 16. April 1993 (JAPO 1993), so dass sich nach Erhalt des Zulassungsbescheids der weitere Verfahrensablauf grundsätzlich nach den derzeitigen Prüfungsbestimmungen richtet (vgl. BayVGH vom 13.8.2009 Az. 7 ZB 09.722 ; VerfGH vom 22.6.2010 Az. Vf. 15-VII-09 ). - VGH Bayern, 26.11.2009 - 7 ZB 09.1423
Endgültiges Nichtbestehen einer Hochschulprüfung; nachträglicher Rücktritt von …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Dies gilt auch für die Geltendmachung zunächst unerkannter Prüfungsunfähigkeit (…z.B. BayVGH vom 15.11.2004 a.a.O. …und vom 20.6.2008 a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. für andere Studiengänge auch BayVGH vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ). - OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
Grenzen der Verpflichtung eines Gerichts zur weiteren Aufklärung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Da er jedoch seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist (und entsprechende Nachweise im Übrigen bis heute nicht erbracht hat), hatte das Ausgangsgericht keine Veranlassung, die Frage der Prüfungsfähigkeit des Klägers im Rahmen der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO beantragten Beweisaufnahme weiter aufzuklären (vgl. auch OVG Bremen vom 29.4.2010 Az. 2 A 26/10 ). - VGH Bayern, 23.01.2007 - 7 ZB 06.509
Rücktritt von der Prüfung ; unerkannte Prüfungsunfähigkeit ; Eindeutigkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Vielmehr muss er sich bereits bei subjektivem Krankheitsverdacht, also wenn ihm erhebliche Beeinträchtigungen seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben sind, unverzüglich selbst um eine Aufklärung seines Gesundheitszustandes bemühen (BayVGH vom 23.1.2007 Az. 7 ZB 06.509 …und vom 20.6.2008 Az. 7 ZB 08.193 , Niehues, Prüfungsrecht, 4. Auflage 2004, RdNr. 145 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.08.2009 - 7 ZB 09.722
Juristische Staatsprüfung; Übergangsregelung für Wiederholer; Wahlfachprüfung vor …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Die Übergangsvorschrift des § 72 Abs. 2 Satz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vom 13. Oktober 2003 (JAPO 2003) verweist nur hinsichtlich der erneuten Zulassung der von § 72 Abs. 2 Satz 1 JAPO 2003 erfassten Prüfungswiederholer, zu denen der Kläger aufgrund seiner Aufnahme des Studiums vor dem 1. Juli 2003 und (erfolglosen) Teilnahme am Freiversuch im Termin 2006/2 zählt, auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Bekanntmachung vom 16. April 1993 (JAPO 1993), so dass sich nach Erhalt des Zulassungsbescheids der weitere Verfahrensablauf grundsätzlich nach den derzeitigen Prüfungsbestimmungen richtet (vgl. BayVGH vom 13.8.2009 Az. 7 ZB 09.722 ; VerfGH vom 22.6.2010 Az. Vf. 15-VII-09 ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 2 O 115/09
Prüfungsrecht: Wiederholung von Prüfungsleistungen wegen unerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Dies gilt auch für die Geltendmachung zunächst unerkannter Prüfungsunfähigkeit (…z.B. BayVGH vom 15.11.2004 a.a.O. …und vom 20.6.2008 a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. für andere Studiengänge auch BayVGH vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ). - VGH Bayern, 17.11.2009 - 7 CE 09.2550
Vorrücken in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule
- VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Zweite Juristische Staatsprüfung - unerkannte krankheitsbedingte …
Zwar ist es nicht völlig ausgeschlossen, eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit noch nach dem Prüfungstermin geltend zu machen (z.B. BayVGH vom 16.4.2002 Az. 7 B 01.1889 , vom 15.11.2004 Az. 7 ZB 04.1308 , vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und vom 31.8.2010 Az. 7 ZB 10.1763 ).Auch in diesen Fällen gelten jedoch die Nachweisanforderungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 JAPO (BayVGH vom 11.1.1999 Az. 7 ZB 98.3036 RdNr. 14 und vom 31.8.2010 a.a.O., RdNr. 12; vgl. auch OVG NRW vom 8.12.2009 Az. 14 E 861/09 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ).
Vielmehr muss der Prüfling sich bereits bei subjektivem Krankheitsverdacht, also wenn ihm erhebliche Beeinträchtigungen seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben sind, unverzüglich selbst um eine Aufklärung seines Gesundheitszustandes bemühen (BayVGH vom 20.6.2008 BayVBl 2009, 115/116 und vom 31.8.2010 a.a.O., m.w.N.).
Da die Klägerin jedoch ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, hatte das Ausgangsgericht keine Veranlassung, die Frage der Prüfungsfähigkeit durch Einholung eines Sachverständigengutachtens weiter aufzuklären (vgl. auch BayVGH vom 31.8.2010 a.a.O.).
- VG München, 23.09.2014 - M 4 K 13.1500
Prüfungsrecht; Erste Juristische Staatsprüfung 2006/2; nachträgliche …
Der Prüfling muss sich außerdem unverzüglich um eine Aufklärung seines Gesundheitszustandes bemühen, wenn ihm eine erhebliche Beeinträchtigung seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben ist (BVerwG, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28/92 - NVwZ-RR 1994, 442; BVerwG, B.v. 22.9.1993 - 6 B 36/93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318;… BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 7 ZB 13.1736 - Rn. 18; BayVGH, B.v. 31.8.2010 - 7 ZB 10.1763 - juris, Rn. 12; BayVGH, B.v. 20.6.2008 - 7 ZB 08.193 - BayVBl 2009, 115; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris).Das Gericht ist nicht gehalten, der Frage der Prüfungs(un)fähigkeit der Klägerin etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens weiter nachzugehen (BayVGH, B.v. 31.8.2010 - 7 ZB 10.1763 - juris, Rn. 10).
Die Formalisierung des Nachweises der Prüfungsunfähigkeit soll Missbräuche verhindern und dient der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer; sie ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BayVGH, B.v. 31.8.2010 - 7 ZB 10.1763 - juris, Rn. 10).
- VGH Bayern, 26.10.2010 - 22 ZB 10.1573
Fortbildungsprüfung zur Fachwirtin im Gastgewerbe; Grundsatz der …
Die Wertung des Verhaltens der Klägerin als schuldhaftes Zögern durch das Verwaltungsgericht entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7.1.2009 BayVBl 2010, 27 m.w.N. und vom 31.8.2010 Az. 7 ZB 10.1763 m.w.N.).Als in der Regel besonders starkes Indiz für einen Missbrauch des Rücktrittsrechts ist es zu werten, wenn der Prüfling mit der Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit wartet, bis ihm das Scheitern in der Prüfung bekannt gemacht wird (BayVGH vom 31.8.2010, a.a.O.).
- VGH Bayern, 26.10.2010 - 7 ZB 10.2459
Gehörsverstoß
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Gerichts vom 31. August 2010 (Az. 7 ZB 10.1763), mit dem der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde, ist jedenfalls unbegründet (§ 152a Abs. 4 Satz 2 VwGO). - VG Würzburg, 11.09.2013 - W 6 K 12.999
Prüfung
Dem Kläger ist es auch zumutbar gewesen, eventuelle derartige Rügen rechtzeitig vorzubringen (vgl. BayVGH, B.v.31.8.2010 - 7 ZB 10.1763 - DÖV 2010, 1092; OVG LSA, U.v. 18.10.2001 - 2 L 38/00 - juris). - VGH Bayern, 31.05.2013 - 7 C 13.664
Unerkannte Prüfungsunfähigkeit; Nachweis durch ärztliches Attest; hinreichende …
Zwar weist das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hin, dass bei unerkannter Prüfungsunfähigkeit zur Verhinderung von Missbräuchen des Rücktrittsrechts sowohl an die Unverzüglichkeit der Geltendmachung als auch an den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist (BayVGH, B.v. 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 - BayVBl 2010, 27, B.v. 31.8.2010 - 7 ZB 10.1763 - juris Rn. 11). - VG Würzburg, 30.03.2011 - W 6 K 10.14
Prüfungsrecht; Prüfung zum Technischen Fachwirt IHK; Gebot der Fairness und …
Um Missbräuche des Rücktrittsrechts mit dem Ziel der Verbesserung der Prüfungschancen zu verhindern, ist an die Unverzüglichkeit des Rücktritts von der Prüfung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 31.08.2010, Az.: 7 ZB 10.1763, DÖV 2010, 1920).